Ihre Kleine Wärmeplanung nach § 22a WPG
- Spürbare Entlastung für Ihre Verwaltung
- Gesetzeskonform – alle Pflichtinhalte nach § 22a WPG
- Bundesweit einheitlich für alle Gemeinden bis 15.000 Einwohner
Mit der Kleinen Wärmeplanung nach § 22a WPG erhalten Sie einen aussagekräftigen, gesetzeskonformen und bundesweit einheitlichen Wärmeplan in ~3 Monaten (vs. 12–18 Monaten). LBD begleitet Sie dabei mit seiner Wärmewendeplattform INFRA von der Eignungsprüfung bis zum Beschluss. Direkt online beauftragt, inklusive Auslegung und Gemeinderatsbeschluss.
Warum LBD? Weil wir die Daten für ganz Deutschland schon haben.
Die Bundesregierung will die Wärmeplanung für kleinere Städte und Gemeinden bis 15.000 Einwohner bundesweit einfacher und schneller machen. Das gelingt nur, wenn die Daten nicht in jeder Gemeinde neu erhoben werden müssen. Genau hier setzen wir an: Auf unserer Plattform INFRA liegen die Gebäude- und Wärmedaten für alle Kommunen in Deutschland bereits vor – aufbereitet, geprüft und sofort nutzbar für Ihren Wärmeplan.
Daten für ganz Deutschland
Gebäudebestand, Wärmebedarf, Energieträger und Siedlungsstruktur für jede Gemeinde – ohne Datenabfrage bei Ihnen.
Kommunen mit unseren Daten analysiert
Unsere Methodik ist vielfach im Einsatz – Ihr Wärmeplan baut auf erprobten Ergebnissen auf.
Beratung im Wärmemarkt
Seit 38 Jahren beraten wir Städte, Gemeinden und Versorger – von der Strategie bis zum Wärmenetz.
Mehr über uns: lbd.de (Beratung) · infra-analytics.de (Plattform)
Was ist die Kleine Wärmeplanung?
Mit der Novelle des Wärmeplanungsgesetzes (Kabinettsbeschluss Mai 2026) führt die Bundesregierung für Kommunen bis 15.000 Einwohner ein neues, optionales Verfahren ein: die Kleine Wärmeplanung nach § 22a WPG. Erklärtes Ziel ist der Abbau bürokratischen Aufwands – gerade kleine Gemeinden im ländlichen Raum mit wenig Verwaltungspersonal sollen entlastet werden. Die Regelung gilt bundesweit einheitlich und unmittelbar; eine Umsetzung in Landesrecht ist nicht nötig. Davon profitieren rund 90 % der Kommunen in Deutschland.
Nicht zu verwechseln: Die Kleine Wärmeplanung (§ 22a WPG) ist ein eigenes, bundesweit geltendes Verfahren – nicht identisch mit dem „vereinfachten Verfahren“ nach § 22 WPG, das die Länder jeweils selbst ausgestalten.
Reduzierte Datenbasis
Entlastung statt Mehrarbeit: Keine Datenerhebung, keine Abfrage beim Schornsteinfeger, keine Ausschreibung. Ihre Verwaltung bringt nur ihr Ortswissen ein – in zwei kurzen Online-Terminen.
Schlankes Verfahren
Bundesweit einheitlich und planbar: Standardisierte Pflichtinhalte in jedem Bundesland gleich, unmittelbar nach Bundesrecht. Zum Festpreis, förderfähig und in rund drei Monate bis zum beschlossenen Wärmeplan.
Klares Ergebnis
Sicher: Die Kleine Wärmeplanung als hoheitliches Dokument. Rechtssicher, methodisch nachvollziehbar und mit entsprechender Sorgfalt beim Datenschutz (ISO/IEC 27001 zertifiziert, Serverstandort Deutschland/EU).
Wie läuft der Prozess?
Wir begleiten Ihre Gemeinde durch den gesamten Prozess – von der unverbindlichen Eignungsprüfung bis zum Beschluss im Gemeinderat.
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Eignungsprüfung
Prüfen Sie auf unserer Homepage in wenigen Sekunden, ob Ihre Gemeinde die Kleine Wärmeplanung nach § 22a WPG nutzen kann.
Eignung prüfen → -
Fachgutachten „Kleine Wärmeplanung“
Wir erstellen ein gesetzeskonformes Fachgutachten auf Basis öffentlicher Daten – datengestützt, rechtlich geprüft.
~1
MonatFür zusammengefasste Gemeinden sind auch Konvoi-Gutachten möglich.
Ihr Aufwand als Kommune: Beauftragung beschränkt sich auf ~2 Abstimmungstermine
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Öffentliche Stellungnahme und Bürgerbeteiligung
Das Gesetz schreibt eine einmonatige öffentliche Auslegung des Entwurfs vor.
Bei Bedarf begleiten wir Sie auch beim anschließenden Prozess, z. B. der Moderation der Gemeinderatssitzung.
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Ziel erreicht
Der Gemeinderat beschließt den kleinen Wärmeplan.
Ihre gesetzliche Pflicht nach WPG ist erfüllt.
Der volle Prozess zur finalen Kleinen Wärmeplanung dauert lediglich ~3 Monate.
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Kostenlos & unverbindlich
Eignungsprüfung
Prüfen Sie in wenigen Sekunden, ob Ihre Gemeinde die Kleine Wärmeplanung nach § 22a WPG nutzen kann. Kostenlos und unverbindlich – das Ergebnis erscheint direkt hier auf der Seite.
Eignungsprüfung starten
Die Einwohnerzahl zum Stichtag 1. Januar 2024 wird automatisch ermittelt und geprüft. Diese Prüfung ersetzt keine rechtsverbindliche Auskunft.
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Kernleistung · Online beauftragen
Ihr Fachgutachten: die beschlussreife Kleine Wärmeplanung
Wir erstellen den Entwurf Ihres Wärmeplans als gesetzeskonformes Fachgutachten auf Basis öffentlicher Daten (Hauptteil ca. 25–40 Seiten zzgl. Anlagen, druckfertig). Zur Integration lokalen Wissens und zur Durchsprache des Gutachtenentwurfs führen wir einen Lokal-Check mit Ihrer Gemeinde durch – 2 × 1 Stunde als Online-Termine. Direkt online beauftragen oder Angebot anfordern.
Was drinsteht
# Kapitel Inhalt 1 Ziel und Rahmen Zweck des Wärmeplans, Rechtsrahmen der Kleinen Wärmeplanung, Vorgehen und Datengrundlagen 2 Bestandsanalyse Gebäude und Ortsteile, Baualter, Energieträger, Wärmebedarf, große Verbraucher – mit Karten 3 Potenziale und Gebietseinteilung Dezentrale Versorgung als Standard (z.B. Wärmepumpe, Solarthermie, Pelletheizung); ggf. Prüfgebiete für Wärmenetz, Wasserstoff oder grünes Methan gemäß § 22b WPG 4 Umsetzungsstrategie Konkrete Maßnahmen, z. B. Beratungsangebot, Sanierung, Förderprogramme 5 Zusammenfassung Die Ergebnisse auf einen Blick – auch für Gemeinderat und Bürger A Anlagen Gebäudeampeln (Eignung für Wärmepumpen) und Detailkarten je Ortsteil Was Sie damit tun können
- Veröffentlichung im Internet: allen Beteiligten (§ 7 WPG) und Interessierten wird ein Monat die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
- Im Gemeinderat beschließen: mit unserer rechtssicher formulierten Beschlussvorlage. Damit ist Ihre gesetzliche Pflicht erfüllt.
- Bürgerinnen und Bürgern Orientierung geben: die Gebietseinteilung zeigt wo dezentrale Versorgung vorgesehen ist und wo Prüfgebiete für Wärmenetze, Wasserstoff oder grünes Methan ausgewiesen sind.
- Nächste Schritte vorbereiten: Maßnahmen des Wärmeplans umsetzen und z.B. Prüfgebiete gezielt vertiefen (keine gesetzliche Pflicht).
Der genaue Umfang hängt von der Zahl der Ortsteile bzw. Konvoigemeinden ab; die Anlagen können deutlich umfangreicher sein. Beispiel: Gemeinde mit 10 Ortsteilen, rund 30 Seiten Hauptteil.
Kontaktieren Sie uns -
Gesetzlich vorgeschrieben • Optionale Beteiligungsformate
Öffentliche Stellungnahme und Bürgerbeteiligung
Das Gesetz schreibt eine einmonatige öffentliche Auslegung des Entwurfs vor. Wir unterstützen Sie dabei: von der rechtssicheren Veröffentlichung des Gutachtens, über Vorlagen für Gemeinderatsbeschlüsse bis zu optionalen Beteiligungsformaten, abgestimmt auf Ihre Anforderungen.
Gesetzliche Pflicht
- Rückmeldungen einfach sammeln: Online-Formular zur Auslegung; wir werten die Stellungnahmen aus und bereiten sie für den Beschluss auf.
- Auf der sicheren Seite: Beschlussvorlage abgestimmt auf die Hinweise Ihres Landes bzw. Landkreises.
Optionale Beteiligungsformate – Wärmeplan im Dialog
Wärme betrifft jeden Haushalt. Mit diesem Paket nehmen Sie Bürgerschaft und Gremien mit, ohne dass der schlanke Ablauf der Kleinen Wärmeplanung verloren geht.
- Bürgerinformation online: Wir stellen die Ergebnisse verständlich vor und beantworten Fragen, z. B. „Passt bei mir eine Wärmepumpe?“
- Experten im Gemeinderat: Online-Präsentation und Fragerunde in Ihrer Sitzung, bei Bedarf persönlich vor Ort.
- Kommunikation aus einer Hand: Texte für Gemeindewebseite und Presse sowie FAQ für Bürgerinnen und Bürger.
Effizient und trotzdem echte Beteiligung: Alle Formate laufen parallel zur gesetzlichen Auslegung. Der Zeitplan von rund drei Monaten bleibt, der Aufwand für Ihre Verwaltung steigt nicht. Bausteine einzeln wählbar; Preis auf Anfrage.
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Pflicht erfüllt
Ziel erreicht
Der Gemeinderat beschließt den kleinen Wärmeplan. Ihre gesetzliche Pflicht ist gesetzeskonform erfüllt – ohne Umweg über Landesrecht. LBD begleitet Sie auf Wunsch auch danach bei der Umsetzung konkreter Wärmemaßnahmen in Ihrem Gemeindegebiet.
Darauf können Sie sich verlassen
DSGVO-konform, Serverstandort EU
Verarbeitung und Speicherung ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland bzw. der EU – im Einklang mit der DSGVO.
Informationssicherheit nach ISO/IEC 27001
Unsere Prozesse folgen dem Standard ISO/IEC 27001:2022 für ein zertifiziertes Informationssicherheits-Management.
Gesetzeskonform & rechtlich geprüft
Gutachten und Beschlussvorlage erfüllen die Pflichtinhalte nach § 22a und § 22b WPG – geprüft und beschlussfähig für den Gemeinderat.
Nur öffentliche Daten
Wir arbeiten mit Gebäude- und Katasterdaten (ALKIS-Standard der Bundesländer), Zensus und eigens entwickelten Wärmebedarfsmodellen. Sensible Verbrauchs- oder Schornsteinfegerdaten müssen nicht abgefragt werden.
Wie können Sie uns kontaktieren?
Sie haben eine konkrete Frage oder möchten mehr erfahren? Schreiben Sie uns. Wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Sie sind Energieversorger und möchten die Gemeinden in Ihrem Versorgungsgebiet bei der Wärmeplanung unterstützen? Sprechen Sie uns an – gern auch für mehrere Gemeinden gemeinsam.
Downloads und FAQ
Downloads
Kurzüberblick „Kleine Wärmeplanung mit LBD“ (PDF) Ideal zur Weitergabe an Bürgermeister und GemeinderatFAQ
Die wichtigsten Fragen zur WPG-Novelle und zur Kleinen Wärmeplanung nach §22a – auf Basis des Regierungsentwurfs vom 27. Mai 2026. Die Antworten basieren auf den FAQ des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) zur WPG-Novelle. Dort finden Sie die stets aktuelle, vollständige Fassung.
Worauf zielt die WPG-Novelle ab?
Zentrales Ziel ist es, Aufwand und Verfahrensdauer der Wärmeplanung in kleinen Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnenden deutlich zu reduzieren. Dazu wird ein neues, optionales Verfahren eingeführt – die Kleine Wärmeplanung. Die Kommune entscheidet selbst, ob sie es nutzt, und erhält innerhalb weniger Monate einen aussagekräftigen, belastbaren Wärmeplan. Die Bundesregierung will damit bürokratischen Aufwand abbauen und gerade kleine Gemeinden mit wenig Verwaltungspersonal entlasten.
Für welche Kommunen kommt die Kleine Wärmeplanung in Frage?
Offen steht sie allen Kommunen, deren Einwohnerzahl zum 01.01.2024 maximal 15.000 beträgt. Besonders lohnend ist sie, wenn die künftige Wärmeversorgung gut vorhersehbar und überwiegend dezentral ist – etwa bei vielen kleinen Ortschaften mit lockerer Einfamilienhausbebauung, ohne große Wärmeerzeuger oder -abnehmer und ohne absehbare Wärmequellen für eine zentrale Versorgung. Bei komplexeren Strukturen (z. B. bestehendes Wärmenetz, verdichtete Bebauung) empfiehlt sich eher das Regelverfahren.
Ist die Kleine Wärmeplanung für kleine Kommunen Pflicht?
Nein. Die Kleine Wärmeplanung ist für keine Kommune verpflichtend, sondern nur eine Option. Auch unter der 15.000-Einwohnenden-Grenze können Sie die Wärmeplanung im Regelverfahren durchführen. Die grundsätzliche Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung bleibt jedoch für alle Gemeindegebiete bestehen.
Entstehen durch die Novelle des WPG neue Pflichten?
Aus der Einführung der Kleinen Wärmeplanung entstehen keine neuen Pflichten. Ziel sind Beschleunigung und Aufwandsreduzierung. Während das Regelverfahren das gesamte Gemeindegebiet auf Wärmenetze analysiert, geht die Kleine Wärmeplanung davon aus, dass ein Großteil der Fläche dezentral versorgt wird – das Ergebnis ist mit dem Regelverfahren gleichwertig.
Wie läuft die öffentliche Stellungnahme ab?
Das Verfahren sieht eine einmonatige öffentliche Auslegung des Entwurfs vor – diese ist verpflichtend. Im Standardablauf legt Ihre Gemeinde das fertige Gutachten als PDF auf der Gemeindewebseite bzw. im Amtsblatt aus und nimmt dort Stellungnahmen entgegen. Optional können zusätzliche Beteiligungsformate (z. B. Bürgerinformationsveranstaltung) ergänzt werden.
Was bedeutet das für bereits begonnene Planungen?
Haben Sie bereits mit dem Regelverfahren begonnen und einen Dienstleister beauftragt, empfiehlt das KWW, diesen Weg fortzusetzen – ein Verfahrenswechsel würde Abstimmungsaufwand und Verzögerungen bedeuten. Stehen Sie noch vor der Ausschreibung, lohnt eine kritische Prüfung, ob die kleine Wärmeplanung für Sie sinnvoll ist.
Leidet die Qualität des Wärmeplans?
Nein. Die Kleine Wärmeplanung sorgt nicht für einen Wärmeplan „zweiter Klasse“. Wo weniger komplexe Strukturen bestehen, liefert ein schlankeres Verfahren ein fachlich gutes, mit dem Regelverfahren gleichwertiges Ergebnis – schneller und mit deutlich weniger Aufwand – die Bundesregierung erwartet auch hier „zielgerichtete und qualitativ hochwertige Wärmepläne“. Voraussetzung ist die Eignung der Kommune für das Verfahren.
Ist die Kleine Wärmeplanung auch im Konvoi möglich?
Ja. Sie kann auch interkommunal im Rahmen eines Konvoiverfahrens durchgeführt werden. Maßgeblich ist, dass alle beteiligten Kommunen einzeln unter dem Schwellenwert von 15.000 Einwohnenden liegen.
Ist die Kleine Wärmeplanung förderfähig?
Die Kosten der kommunalen Wärmeplanung sind grundsätzlich förderfähig. Bund und Länder unterstützen die Erstellung – die konkreten Programme und Quoten variieren je nach Bundesland und Zeitpunkt. Auf Anfrage ordnen wir die für Ihre Gemeinde relevanten Fördermöglichkeiten ein.
Was passiert mit den Daten unserer Gemeinde?
Wir arbeiten überwiegend mit öffentlich verfügbaren Daten (Gebäuderegister, Zensus, Wärmebedarfsmodelle) – sensible Verbrauchs- oder Schornsteinfegerdaten sind nicht nötig. Alle Daten werden DSGVO-konform in Rechenzentren in Deutschland bzw. der EU verarbeitet, verschlüsselt übertragen und nach dem Standard ISO/IEC 27001 gehandhabt. Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich für Ihr Gutachten.
Wir haben schon mit der Wärmeplanung begonnen – was nun?
Bereits laufende Planungen bleiben unberührt. Häufig lohnt aber ein Blick, ob ein Wechsel zur Kleinen Wärmeplanung nach § 22a Aufwand spart. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, was für Ihre Gemeinde sinnvoll ist – ohne Verpflichtung.
Ist die Kleine Wärmeplanung dasselbe wie das „vereinfachte Verfahren“?
Nein. Die Kleine Wärmeplanung nach § 22a WPG ist ein neues, bundesweit einheitliches Verfahren für Kommunen bis 15.000 Einwohner und gilt unmittelbar nach Bundesrecht. Das bereits bestehende „vereinfachte Verfahren“ nach § 22 WPG ist davon zu unterscheiden; es wird von den Ländern jeweils unterschiedlich ausgestaltet. Wir setzen ausschließlich auf die kleine Wärmeplanung – so gelten für Ihre Gemeinde dieselben klaren Regeln wie überall in Deutschland.
Was genau umfasst das Fachgutachten?
Das gesetzeskonforme Fachgutachten ist der beschlussreife Entwurf Ihres Wärmeplans. Der Hauptteil umfasst in der Regel 25–40 Seiten, je nach Zahl der Ortsteile; hinzu kommen Anlagen wie Gebäudeampeln und Detailkarten. Es enthält die Darstellung der heutigen Wärmeversorgung, die Einteilung Ihres Gemeindegebiets (dezentrale Versorgung als Standard, ggf. Prüfgebiete), Karten, Empfehlungen sowie eine Vorlage für den Gemeinderatsbeschluss.
Wie lange dauert die Kleine Wärmeplanung?
Rund drei Monate bis zum beschlossenen Wärmeplan – statt 12 bis 18 Monate im Regelverfahren. Davon entfallen ca. ein Monat auf die Erstellung des Fachgutachtens (inkl. zwei Abstimmungsterminen mit Ihnen) und ein Monat auf die gesetzlich vorgesehene öffentliche Auslegung. Den Beschlusstermin legen Sie nach Ihrem Sitzungskalender fest.
Können wir die Bürgerinnen und Bürger stärker einbinden?
Ja. Neben dem Grundpaket bieten wir das Zusatzpaket „Wärmeplan im Dialog“ an, z. B. mit einer Bürgerinformation und einer Präsentation im Gemeinderat vor Ort. Die Beteiligung läuft parallel zur gesetzlichen Auslegung, der Zeitplan bleibt also gleich.
Wir sind Energieversorger – können wir unsere Gemeinden unterstützen?
Gern. Viele Gemeinden in einem Versorgungsgebiet stehen vor derselben Aufgabe. Sprechen Sie uns an, wir entwickeln gemeinsam eine Lösung für mehrere Gemeinden.
Warum sollten wir das mit LBD machen?
Weil wir die nötigen Daten für ganz Deutschland bereits haben: Mehr als 1.000 Kommunen wurden schon mit unseren Daten analysiert. Dazu kommen 38 Jahre Beratungserfahrung im Wärmemarkt. Für Sie bedeutet das keine eigene Datenerhebung, einen Festpreis und ein Ergebnis, das hält.
Was bedeutet ein Prüfgebiet für uns?
Ein Prüfgebiet zeigt, dass dort eine vertiefte Untersuchung, etwa für ein Wärmenetz, sinnvoll sein kann. Laut Bundesregierung ist diese Untersuchung angezeigt, aber nicht verpflichtend. Sie entscheiden, ob und wann Sie sie angehen.